| ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
| für Nachweis- und / oder Vermittlungstätigkeiten durch Manfred Schuler, Immobilienmakler |
|
| 1. |
Meine Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Der Inhalt des Angebotes ist in jedem Fall vertraulich zu behandeln. Die Angebote dürfen ohne meine schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben werden. |
| 2. |
Die Maklercourtage ist verdient, wenn der Interessent von dem ihm gemachten Angebot Gebrauch macht. Also: Abschluß eines auf Erwerb gerichteten Vertrages wie notarieller Kaufvertrag, Miet- bzw. Leasingvertrag mit oder ohne Kaufoption oder eines Miet- oder Pachtvertrages. Kommt ein Vertragsabschluß zustande, so ist dies dem Makler unverzüglich mitzuteilen, unter Bekanntgabe der Vertragsbedingungen. Die Maklercourtage ist immer mit Abschluß des Vertrages fällig und verdient, auch wenn der Vertrag später nicht vollzogen oder wenn er aufgehoben wird. Der Makler braucht beim Vertragsabschluß nicht selbst mitgewirkt zu haben. |
| 3. |
Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Empfänger dieses Angebotes verpflichtet, dem Makler Schadenersatz in Höhe der Courtage zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre. |
| 4. |
Eine Gewähr dafür, daß alle Angebotsangaben richtig und vollständig sind und das Objekt im Augenblick des Zuganges (Angebotes) noch verfügbar ist, kann trotz aller Sorgfalt nicht übernommen werden. Die im Angebot enthaltenen Angaben zum Objekt basieren auf mir erteilten Informationen. |
| 5. |
Sollte das Objekt dem Interessenten schon vorher als Angebotsobjekt bekannt sein, so hat er dies innerhalb von 10 Tagen dem Makler schriftlich mitzuteilen. |
| 6. |
Der Angebotsempfänger ist damit einverstanden, daß der Makler auch für die andere Partei des Hauptvertrages tätig ist oder wird. |
| 7. |
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
| 8. |
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmungen hat auf die übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages keinen
Einfluß. |
| 9. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Hamburg. |
|
Hamburg, April 1993 |