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1. Meine Angebote sind freibleibend, unverbindlich und
nur für den Empfänger bestimmt. Der Inhalt des
Angebotes ist in jedem Fall vertraulich zu behandeln. Die
Angebote dürfen ohne meine schriftliche Zustimmung nicht
weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe
ein Vertrag zustande, so ist der Empfänger dieses Angebotes
verpflichtet, dem Makler Schadenersatz in Höhe der Courtage
zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.
2. Die Maklercourtage ist verdient, wenn der Interessent
von dem ihm gemachten Angebot Gebrauch macht. Also:
Abschluss eines auf Erwerb gerichteten Vertrages wie
notarieller Kaufvertrag, Miet- bzw. Leasingvertrag mit oder
ohne Kaufoption oder eines Miet- oder Pachtvertrages. Kommt
ein Vertragsabschluss zustande, so ist dies dem Makler
unverzüglich mitzuteilen, unter Bekanntgabe der
Vertragsbedingungen. Die Maklercourtage ist immer mit
Abschluss des Vertrages fällig und verdient, auch wenn der
Vertrag später nicht vollzogen oder wenn er aufgehoben
wird. Der Makler braucht beim Vertragsabschluss nicht selbst
mitgewirkt zu haben.
3. Eine Gewähr dafür, dass alle Angebotsangaben richtig
und vollständig sind und das Objekt im Augenblick des
Zuganges (Angebotes) noch verfügbar ist, kann trotz aller
Sorgfalt nicht übernommen werden. Die im Angebot enthaltenen
Angaben zum Objekt basieren auf mir erteilten Informationen.
4. Sollte das Objekt dem Interessenten schon vorher als
Angebotsobjekt bekannt sein, so hat er dies innerhalb von 10
Tagen dem Makler schriftlich mitzuteilen.
5. Der Angebotsempfänger ist damit einverstanden, dass
der Makler auch für die andere Partei des Hauptvertrages
tätig ist oder wird.
6. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser
Bestimmungen hat auf die übrigen Bestimmungen und den
Bestand des Vertrages keinen Einfluss.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist
Hamburg.
Hamburg, April 2007
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