Manfred Schuler
Immobilien

Hamburger Immobilien / Schweizer Ferienobjekte
Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD - Verband
der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen

Trittauer Amtsweg 19
22179 Hamburg
Tel. (040) 642 237 40
Fax (040) 642 237 42

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Nachweis- und / oder Vermittlungstätigkeiten durch Manfred Schuler Immobilien / IVD
 

1. Meine Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger  bestimmt. Der Inhalt des Angebotes ist in jedem Fall vertraulich zu behandeln. Die Angebote dürfen ohne meine schriftliche Zustimmung nicht weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Empfänger dieses Angebotes verpflichtet, dem Makler Schadenersatz in Höhe der Courtage zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.

2. Die Maklercourtage ist verdient, wenn der Interessent von dem ihm gemachten Angebot Gebrauch macht. Also: Abschluss eines auf Erwerb gerichteten Vertrages wie notarieller Kaufvertrag, Miet- bzw. Leasingvertrag mit oder ohne Kaufoption oder eines Miet- oder Pachtvertrages. Kommt ein Vertragsabschluss zustande, so ist dies dem Makler unverzüglich mitzuteilen, unter Bekanntgabe der Vertragsbedingungen. Die Maklercourtage ist immer mit Abschluss des Vertrages fällig und verdient, auch wenn der Vertrag  später nicht vollzogen oder wenn er aufgehoben wird. Der Makler braucht beim Vertragsabschluss nicht selbst mitgewirkt zu haben.  

3. Eine Gewähr dafür, dass alle Angebotsangaben richtig und vollständig sind und das Objekt im Augenblick des Zuganges (Angebotes) noch verfügbar ist, kann trotz aller Sorgfalt nicht übernommen werden. Die im Angebot enthaltenen Angaben zum Objekt basieren auf mir erteilten Informationen.  

4. Sollte das Objekt dem Interessenten schon vorher als Angebotsobjekt bekannt sein, so hat er dies innerhalb von 10 Tagen dem Makler schriftlich mitzuteilen.  

5. Der Angebotsempfänger ist damit einverstanden, dass der Makler auch für die andere Partei des Hauptvertrages tätig ist oder wird.  

6. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer dieser Bestimmungen hat auf die übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages keinen Einfluss.    

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Hamburg.  

Hamburg, April 2007

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